Henninglaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Für das vor­lie­gende Geschäft und alle künf­ti­gen Geschäfte gel­ten neben den im Ange­bot auf­ge­führ­ten beson­de­ren Bedin­gun­gen grund­sätz­lich die nach­ste­hen­den Lie­fe­rungs- und Zah­lungs­be­din­gun­gen. Durch die Auf­trags­be­stä­ti­gung wer­den ent­ge­gen­ste­hende Ein­kaufs­be­din­gun­gen des Käu­fers außer Kraft gesetzt. 

2. Geschäfts­ver­ein­ba­run­gen durch Tele­fon oder münd­lich bedür­fen zur Rechts­gül­tig­keit einer schrift­li­chen Form. Die Abgabe der Werk­stü­cke muss schrift­lich erfolgen. 

3. Wir Über­neh­men keine Haf­tung für Folgeschäden. 

4. Für Schä­den an den zu schweis­sen­den Werk­stü­cken, die durch Riss­bil­dung und Mate­ri­al­er­mü­dung ent­ste­hen Über­neh­men wir keine Haftung. 

5. Die Firma Rene Hen­ning Laser­schweis­sen-Beschrif­ten haf­tet nicht für Schä­den, außer wenn diese auf Vor­sätz­li­chen oder grob fahr­läs­si­gen Ver­hal­ten von Ange­stell­ten beru­hen. 6. Die Abnahme des Werk­stücks erfolgt bei Abho­lung. Bean­stan­dun­gen kön­nen nur berück­sich­tigt wer­den, wenn sie unver­züg­lich, spä­tes­tens aber inner­halb von zwei Tagen nach Emp­fang der Ware, erfolgt sind. 

7. Bei Neu­kun­den wird eine Anzah­lung von 1/3 des Schweiss­auf­tra­ges, bei Abho­lung gefor­dert. Rech­nungs­ab­züge bedür­fen einer beson­de­ren Ver­ein­ba­rung. Für Rech­nun­gen gewäh­ren wir inner­halb von 10 Tagen 2% Skonto oder inner­halb von 30 Tagen ohne Abzüge. Bei Über­schrei­tung des Zah­lungs­zie­les berech­nen wir 12% Darlehenszinsen. 

8. Bei Betriebs­aus­fall durch unvor­her­seh­bare Ereig­nisse kann keine frist­ge­rechte Repa­ra­tur gewährt werden. 

9. Wir spei­chern für inter­nen Gebrauch Ihre Daten gem. Ö23 BDSG. 

10. Der Ver­sand aller Ware erfolgt auf Rech­nung und Gefahr des Kun­den. Für Bruch, Beschä­di­gung oder Ver­lust auf dem Trans­port wird keine Haf­tung Über­nom­men, sie sind bei den Beför­de­rungs­trä­gern zu reklamieren. 

11. Unsere Geschäfts­be­din­gun­gen set­zen alle Ein­kaufs­be­din­gun­gen unse­rer Kun­den außer Kraft. 

12. Als Erfül­lungs­ort ist Schwärz­dorf bei Mit­witz ver­ein­bart. Als Gerichts­stand wird ört­lich und sach­lich je nach Wahl des Lie­fer­werks und unab­hän­gig vom Streit­wert das Amts­ge­richt Kro­nach oder das Land­ge­richt Coburg ver­ein­bart. Es gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht. 

13. Für den Geschäfts­ver­kehr mit aus­län­di­schen Kun­den gilt aus­schließ­lich deut­sches Recht.e 8, 77694 Kehl am Rhein
(https://www.verbraucher-schlichter.de).